„UZ 49 neu“ Das Umweltzeichen für Finanzprodukte wird überarbeitet!

Alle vier Jahre wird das UZ 49, die Umweltzeichenrichtlinie für „Nachhaltige Finanzprodukte“, inhaltlich überarbeitet. Es geht um Anpassungen an aktuelle Entwicklungen und die Erfassung neuer Produktgruppen. Jetzt ist es wieder soweit und das ist gut so, denn kaum ein Finanzindustriezweig entwickelt sich so rasant, wie jener rund um das Thema Nachhaltigkeit. Und das Beste dabei ist – alle Stakeholder sind eingeladen mitzumachen!

Multi-Stakeholderprozess und Online-Diskussion
Von Mai bis Mitte Juli lädt der VKI ein, den bereits vorliegenden Richtlinienvorschlag des neuen UZ 49 im Rahmen des Tools „Discuto“ zu kommentieren. Die Überarbeitung der planmäßig am 1.1.2020 in Kraft tretenden neuen Richtlinie erfolgt somit im Rahmen einer öffentlich geführten Diskussion.
Assetmanagementgesellschaften, Interessensvertretungen, aber vor allem auch (institutionelle) Investoren sind eingeladen, Passagen zu bewerten und/oder zu kommentieren. Der VKI weist ausdrücklich darauf hin, dass eine öffentliche Diskussion gewünscht ist und der Link (https://www.discuto.io/de/consultation/33544) selbstverständlich weitergeleitet werden kann. Zur Nutzung der Diskussionsplattform ist lediglich eine einmalige kostenlose Anmeldung – anonym oder mit Namen – nötig.
Ziel ist es, die Qualität der Richtlinie weiter zu erhöhen – und wer könnte das besser als die betroffene Industrie plus Experten. Nach Abschluss der Online-Diskussion werden die Kommentare und Bewertungen zusammengetragen – die Rückmeldungen fließen in den weiteren Überarbeitungsprozess ein. Im Frühherbst werden mit den Diskutanten Fachausschüsse gebildet, um die als besonders kontrovers identifizierten Punkte weiter zu erläutern.


Beispiel „Energiewende“
Beim Thema Energiewende – um den Prozess zu verdeutlichen – werden aktuell zwei Optionen zur Auswahl angeboten. Die erste Option setzt ganz klare quantitative Grenzen fest, die zweite soll energieerzeugenden Unternehmen (mehr) Zeit für eine Transition in Richtung Nachhaltigkeit ermöglichen. Somit gibt es eine strenger gefasste, status-quo orientierte Auswahlmöglichkeit, und eine, die stärker auf Veränderung pro-futuro abzielt.
So kann vom Ausschluss eines Titels, unter bestimmten Umständen, Abstand genommen werden, wenn absehbar ist, dass nachhaltige Veränderungen punkto ESG in dem betreffenden Unternehmen zwar noch nicht etabliert, aber bereits eingeleitet worden sind.
Fossile Rohstoffe oder Uran fördernde u/o daraus energieerzeugende Unternehmen können damit im Portfolio eines umweltzeichenzertifizierten Fonds verbleiben, sofern nachfolgende Kriterien erfüllt werden: Vorlage und Veröffentlichung eines strategischen Fahrplans zur signifikanten, umweltzeichenkonformen Reduktion (5 % Toleranzgrenze) bezüglich der Förderung und/oder des Einsatzes zur Energieerzeugung oben genannter Rohstoffe im Zeitraum von vier Jahren.


Neu diskutierte Themenfelder und Fazit
Im liquiden Bereich werden die bisherigen Ausschlusskriterien bzw. Grenzziehungen, der „best in class“-Ansatz sowie Impact und Engagement diskutiert. Beim Immobilienfonds werden die Themen Klimarelevanz, Bestandsschutz (Denkmalschutz) und soziale Nutzungskomponenten gegeneinander abgewogen und im Kapitel „Nicht-Wertpapier- Fonds“ werden AIF Themen abgehandelt. Daneben wird auch auf das Thema „Green Bonds“ und „Grüne Sparprodukte“ eingegangen.
Die Richtlinie durchzuarbeiten dauert zwar, immerhin auch nicht länger, als zwei Stunden. Aber wer sich in den Prozess einbringt, kann seine eigenen Erfahrungen und Wünsche deponieren und erwarten, dass die Anregungen einfließen. Wenn das nicht nachhaltiges Engagement im wahrsten Sinne des Wortes ist ... ;-)